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Preisübersicht 2023 / 2024

ZEITRAUM/SAISON

MIETPREIS PRO WOCHE

(inkl. Energiekosten /

Endreinigung)

   

05.01.2024 - 16.03.2024

mindestens 2 Nächte

485,00 €

   

16.03.2024 - 15.06.2024

mindestens 4 Nächte

660,00 €
   

15.06.2024 - 07.09.2024

mindestens 7 Nächte

800,00 €
   

07.09.2024 - 02.11.2024

mindestens 3 Nächte

660,00 €
   

02.11.2024 - 21.12.2024

mindestens 2 Nächte

485,00 €
   

21.12.2024 - 04.01.2025

mindestens 7 Nächte

800,00 €
 

zzgl. Gästebeitrag

und 100,00€ Kaution


Hund(e) & Sonderleistungen

Bis zu 2 Hunde sind nach Rücksprache herzlich willkommen! Sie erhöhen den Mietpreis um 10,00 € (pauschal).

 

Sonderleistungen:

Bettwäsche und Handtücher (1 Handtuch, 1 Badetuch) pro Person 20,00 €

Gästebeitrag (ehem. Kurbeitrag)

Die Gemeinde Butjadingen mit den Nordseebäder Burhave, Fedderwardersiel und  Tossens erhebt einen Gästebeitrag. Dieser wird für Anschaffungen, Erweiterungen, Verbesserungen, Erneuerungen, Verwaltungen und der Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und durchgeführten Veranstaltungen verwendet. Mit dem Zahlen des Gästebeitrags bekommen Sie die Gästekarte Butjadingen ausgehändigt, die Ihnen viele Vorteile bringt. 

Höhe  des Gästebeitrages (Änderungen unter Vorbehalt)

 

Hauptsaison (01.04.-31.10.2024):

 

3,20 € Erwachsene und Kinder (ab 13 Jahre)

 

1,95 € Kinder (3 – 12 Jahre)
Kinder 0 –2 Jahre kostenlos

 

 

Nebensaison (01.11.-31.03.2024):

 

1,50€ Erwachsene und Kinder (ab 13 Jahre)

 

0,85 € Kinder (3 – 12 Jahre)
Kinder 0 –2 Jahre kostenlos

 

 


Vom Gästebeitrag sind befreit

  • Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres
  • Das 3. und jedes weitere Kind einer Familie, sofern für das 1. und 2. Kind der Kurbeitrag entrichtet wird.
  • Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwäger und Schwägerinnen von Personen, die in der Gemeinde im Erhebungsgebiet ihren Hauptwohnsitz haben oder in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden.
  • Personen, die sich zur Berufsausübung oder Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten. Schwerbehinderte, deren Minderung der Erwerbsfähigkeit 80 v.H. beträgt, soweit sie selbst die Kosten des Aufenthaltes und der Kur in voller Höhe tragen (Selbstzahler).
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die lt. amtlichem Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind.
  • Personen, die sich anlässlich besonderer Familienfeiern (z.B. Hochzeitsfeiern, Beerdigungen) nur für maximal eine Übernachtung in Butjadingen aufhalten.

Belegungsplan