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Preisübersicht 2024 / 2025

ZEITRAUM/SAISON

MIETPREIS PRO WOCHE

(inkl. Energiekosten /

Endreinigung)

   

20.12.2025 - 03.01.2026

mindestens 7 Nächte

800,00 €
   

03.01.2026 - 28.03.2026

mindestens 2 Nächte

485,00 €

   

28.03.2026 - 13.06.2026

mindestens 5 Nächte

660,00 €
   

13.06.2026 - 05.09.2026

mindestens 7 Nächte

800,00 €
   

05.09.2026 - 31.10.2026

mindestens 3 Nächte

660,00 €
   

31.10.2026 - 19.12.2026

mindestens 2 Nächte

485,00 €
   

19.12.2026 - 03.01.2027

mindestens 7 Nächte

800,00 €
 

zzgl. Gästebeitrag

und 100,00€ Kaution


Hund(e) & Sonderleistungen

Bis zu 2 Hunde sind nach Rücksprache herzlich willkommen! Sie erhöhen den Mietpreis um je 10,00 € (pauschal).

 

Sonderleistungen:

Bettwäsche und Handtücher (1 Handtuch, 1 Badetuch) pro Person 20,00 €

Gästebeitrag (ehem. Kurbeitrag)

Die Gemeinde Butjadingen mit den Nordseebäder Burhave, Fedderwardersiel und  Tossens erhebt einen Gästebeitrag. Dieser wird für Anschaffungen, Erweiterungen, Verbesserungen, Erneuerungen, Verwaltungen und der Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und durchgeführten Veranstaltungen verwendet. Mit dem Zahlen des Gästebeitrags bekommen Sie die Gästekarte Butjadingen ausgehändigt, die Ihnen viele Vorteile bringt. 

Höhe  des Gästebeitrages (Änderungen unter Vorbehalt)

 

Hauptsaison (15.03.-15.10.2026):

 

3,50 € Erwachsene und Kinder (ab 13 Jahre)

 

2,10 € Kinder (3 – 12 Jahre)
Kinder 0 –2 Jahre kostenlos

 

 

Nebensaison (16.10.-14.03.2026):

 

1,60 € Erwachsene und Kinder (ab 13 Jahre)

 

1,00 € Kinder (3 – 12 Jahre)
Kinder 0 –2 Jahre kostenlos

 

 


Vom Gästebeitrag sind befreit

(1) Vom Gästebeitrag sind befreit:

  • 1. Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres.
  • 2. das 3. und jedes weitere Kind einer Familie, sofern für das 1. und 2. Kind der Gästebeitrag entrichtet wird.
  • 3. Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwäger und Schwägerinnen von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren Hauptwohnsitz haben oder in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden. Diese Regelung gilt auch für die unentgeltliche Aufnahme von Ehegatten mit auswärtigem Hauptwohnsitz.
  • 4. Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung mindestens 80 v.H. beträgt oder in deren Ausweis das Merkzeichen H eingetragen ist.
  • 5. Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die lt. amtlichem Ausweis infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind.
  • 6. Personen, die sich anlässlich besonderer Familienfeiern (z.B. Hochzeitsfeiern, Beerdigungen) für nur eine Übernachtung in Butjadingen aufhalten.

2) Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Zahlung des Gästebeitrages sind von den Berechtigten nachzuweisen.

Belegungsplan